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Referent*in Exportkontrollbeauftragte*r

Max-Planck-Institut für biologische Intelligenz

📍 Martinsried

Region: D-PLZ 82

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

16.09.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für biologische Intelligenz (MPI-BI) ist eines von über 80 unabhängigen Forschungs­instituten der Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Das Institut hat zwei Standorte im Südwesten von München, in Seewiesen und Martinsried. Die rund 500 Mitarbeitenden aus mehr als 50 Nationen erforschen die Grundlagen „biologischer Intelligenz“. Darunter verstehen wir die Fähigkeit von Organismen, sich an eine sich ständig verändernde Umwelt anzupassen und komplexe Ziele zu erreichen.

Wir suchen zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine engagierte Persön­lichkeit für die zentrale Betreuung der Themen Export­kontrolle, Zoll, Import und internationale Versand­abwicklung.

Referent*in Export­kontroll­beauftragte*r

Als Exportkontroll­beauftragte*r beraten Sie den Einkauf, wissenschaftliche Bereiche und weitere Organisations­einheiten bei exportkontroll- und zollrechtlichen Fragestel­lungen.

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Standort: Martinsried

🗺️ Region: D-PLZ 82

📍 Koordinaten: 48.1050301, 11.4595785

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.