Feste Anstellung

Referent:in EU-Binnenmarkt

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

24.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bündelt als Dachverband die Expertise von 16 Verbraucherzentralen und mehr als 30 verbraucherpolitischen Verbänden – darunter über 2.000 Organisationen und sieben Millionen Einzelmitglieder – für einen starken Schutz der Verbraucher:innen in Deutschland. Rund 250 Mitarbeiter:innen sind für den vzbv im Herzen von Berlin und am Brüsseler Standort tätig. Die zentrale Aufgabe des Verbands ist es, die Interessen der Verbraucher:innen in Deutschland gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung zu vertreten und sich für eine gerechte und nachhaltige Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung einzusetzen.

Zur Verstärkung unseres Teams Büro Brüssel suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n

Referent:in EU-Binnenmarkt

(Tätigkeitsort: Brüssel, Vollzeit, 39 Wochenstunden, unbefristet)

Das Büro des vzbv in Brüssel arbeitet dort, wo ein Großteil der verbraucherpolitischen Entscheidungen in Europa getroffen wird. Das Team vertritt die Interessen der Verbraucher:innen gegenüber den europäischen Institutionen und gestaltet die europapolitische Arbeit des Verbands aktiv mit. In enger Zusammenarbeit mit einem starken Netzwerk europäischer Organisationen (z. B. BEUC) setzt sich das Team dafür ein, den Verbraucherschutz zu stärken und weiterzuentwickeln.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Brüssel

🗺️ Region: Belgien

📍 Koordinaten: 50.8499985, 4.3499999

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.