Befristeter Vertrag
Fachassistent*in für den Bereich Leistungsgewährung SGB II
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Entscheiden auch Sie sich für unsere Kreisverwaltung als Arbeitgeber. Für interessante Aufgaben, die so abwechslungsreich sind wie das Leben hier. Engagieren Sie sich für die Menschen aus der Region und profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen – damit Ihr Job gut in Ihr Leben passt.
Der Landkreis Wesermarsch mit seinen rd. 89.000 Einwohner*innen und 822 km² Fläche, zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser gelegen, umfasst sechs Gemeinden und drei Städte und befindet sich in der Nähe der vier Oberzentren Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven. In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch für eine Beschäftigung im Jobcenter Wesermarsch am Standort Nordenham zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Fachassistent*in (m/w/d)
Leistungsgewährung im Bereich SGB II
Die Stelle ist befristet bis zum 30.09.2027 in Vollzeit zu besetzen und wird nach Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA) vergütet. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Nordenham
🗺️ Region: D-PLZ 26
📍 Koordinaten: 53.4981995, 8.4646997
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.