Ausbildung, Studium

Duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) – 2.-Chance-Verfahren

Bezirk Niederbayern

📍 Landshut

Region: D-PLZ 84

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

09.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) /
zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) – 2.-Chance-Verfahren

Wir suchen zwei Beamtenanwärterinnen / Beamtenanwärter (m/w/d) für den Ein­stieg in die 3. Qualifikationsebene als Verwaltungs­inspektoranwärterin bzw. Verwaltungs­inspektoranwärter (m/w/d).

Du warst am Termin des Auswahl­tests verhindert? Kein Problem! Bewirb dich im Zweite-Chance-Verfahren, auch ohne vor­herige Auswahl­prüfung (LPA-Test).

Studienbeginn: 1. Oktober 2026
Bewerbungsschluss: 28. Juni 2026

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Über das Unternehmen

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Bezirk Niederbayern

Der Bezirk Niederbayern in Landshut ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein integratives Arbeitsumfeld aus, das Menschen mit Schwerbehinderung gezielt fördert und unterstützt. Durch maßgeschneiderte Angebote und barrierefreie Arbeitsplätze schafft der Bezirk Niederbayern optimale Bedingungen für alle Mitarbeitenden und ermöglicht es ihnen, ihre Fähigkeiten und Talente voll auszuschöpfen. Besonders hervorzuheben ist das Engagement für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung, das durch Schulungen und individuelle Betreuung unterstützt wird. Der Bezirk Niederbayern setzt sich aktiv dafür ein, dass Vielfalt und Gleichstellung im Arbeitsalltag gelebt werden. Diese inklusiven Maßnahmen machen das Unternehmen zu einer attraktiven Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die in einem respektvollen und wertschätzenden Umfeld arbeiten möchten. Wer Teil eines dynamischen Teams werden möchte, das Inklusion ernst nimmt, findet im Bezirk Niederbayern eine hervorragende Möglichkeit, seinen nächsten Karriereschritt zu gehen.

Standort: Landshut

🗺️ Region: D-PLZ 84

📍 Koordinaten: 48.5383598, 12.1457798

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.