Feste Anstellung
Referent Governance Risk Compliance (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.09.2026
Branche
Immobilien
Als eines der größten kommunalen Wohnungsunternehmen Deutschlands steht die Gewobag für die ganze Vielfalt Berlins. In unseren gut 76.000 Wohnungen finden Menschen mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen ein leistbares Zuhause – zugleich sind wir durch Neubau, Ankauf und Modernisierung von Wohnraum ein aktiver Teil der Stadtentwicklung. Auch innerhalb des Konzerns spiegelt sich die Vielfalt wider, sei es durch rund 900 engagierte MitarbeiterInnen, flexible Arbeitsbedingungen oder innovative Konzepte. Mit ausgeprägter gesellschaftlicher, ökologischer und wirtschaftlicher Verantwortung arbeiten wir für unser gemeinsames Ziel: lebenswerte Wohnquartiere für das Berlin von heute und morgen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir
Referent Governance Risk Compliance (w/m/d).
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
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Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein angesehener Arbeitgeber, der sich durch sein Engagement für Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. Das Unternehmen bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das auf Vielfalt und individuelle Förderung setzt. Gewobag fördert aktiv die Integration von Mitarbeitenden mit diversen Hintergründen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines barrierefreien Arbeitsplatzes. Durch maßgeschneiderte Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitsmodelle ermöglicht Gewobag jedem Mitarbeiter, seine Talente zu entfalten und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Die Organisation ist stolz darauf, ein inklusives Team aufzubauen, das den Austausch und die Zusammenarbeit fördert. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Gewobag ein attraktivs Unternehmen, das nicht nur auf die fachlichen Qualifikationen achtet, sondern auch die persönlichen Stärken und entwicklungsmöglichkeiten seiner Mitarbeitenden schätzt. Als Teil eines engagierten Teams können Angestellte bei Gewobag aktiv an der Gestaltung urbaner Lebensräume mitwirken und sich in einem positiven Arbeitsklima weiterentwickeln.
Weitere Jobs bei Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
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Mietschuldnerberater (w/m/d)
Abteilungsleitung IT (Head of IT) (w/m/d)
Standort: Berlin
🗺️ Region: D-PLZ 10
📍 Koordinaten: 52.5238647, 13.3469849
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.