Feste Anstellung

Personalsachbearbeitung (m/w/d) – Schwerpunkte Urlaub und Krankheit, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehraufträge

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Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

04.09.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Hochschule Bochum ist eine innovative Hochschule mit Standorten in Bochum und Velbert / Heiligenhaus im grünen Herzen des Ruhrgebiets. Was uns auszeichnet? Praxisnähe und enge Verbindungen zur Wirtschaft – regional, überregional und international. Wir denken interdisziplinär, handeln nachhaltig und bieten damit die besten Voraussetzungen für exzellente Ausbildung, Forschung und Weiterbildung.

Im Dezernat 2 – Personalmanagement – der Hochschule Bochum ist am Standort Gesundheitscampus zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für die

Personalsachbearbeitung (m/w/d) – Schwerpunkte Urlaub und Krankheit, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehraufträge (EG 9b TV-L)

zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,83 Stunden; Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Als Serviceeinrichtung der Hochschule übernehmen wir administrative, rechtliche sowie planerische Aufgaben und sorgen für eine wirtschaftliche Nutzung der Haushaltsmittel. Indem wir gesetzliche Vorgaben und die Interessen von Forschung und Lehre in Einklang bringen, schaffen wir die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenschaftsbetrieb.

Das Personaldezernat ist zuständig für die rechtssichere Gestaltung personalwirtschaftlicher Prozesse, verantwortet die Personalgewinnung und berät und betreut die Beschäftigten in allen personalrechtlichen Fragestellungen inklusive der personalrechtlichen Nebengebiete.
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Standort: Bochum

🗺️ Region: D-PLZ 44

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.