Feste Anstellung
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Direktion der FVA
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
04.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ist die Ressortforschungseinrichtung des Landes für den Wald. Die FVA ist dem Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) nachgeordnet. Gesetzlicher Auftrag der FVA ist es, durch anwendungsorientierte Forschung in allen waldbezogenen Belangen zur Sicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf wissenschaftlicher Basis beizutragen. Mit einem interdisziplinären Team aus über dreihundert Beschäftigten greift die FVA praktische Fragen von Forstbetrieben ebenso auf wie Themen des Artenschutzes, der Walderhaltung oder des Konfliktmanagements in Erholungswäldern.
Bei der Direktion im Arbeitsbereich Wissenstransfer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Freiburg der Dienstposten als
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
unbefristet zu besetzen. Der Dienstort ist Freiburg.
Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen unter Eingruppierung bis Entgeltgruppe 10 TV-L.
Interne Bewerbungen im Sinne von § 4 des Gesetzes zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg werden im Auswahlverfahren bevorzugt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt des Landes Baden-Württemberg
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Freiburg
🗺️ Region: D-PLZ 79
📍 Koordinaten: 47.9990654, 7.8394165
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.