Befristeter Vertrag
Mitarbeiter*in für IT-Services und Campusmanagement (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
07.08.2026
Branche
Bildung & Training
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit über 300 Studierenden sowie 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zunächst für zwei Jahre nächstmöglich in Teilzeit 50 % (19,75 Std./W.) eine/n
Mitarbeiter*in für IT-Services und Campusmanagement (m/w/d)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Staatliche Akademie der Bildenden Künste
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste in Karlsruhe ist nicht nur ein herausragendes Bildungsinstitut, sondern auch ein engagierter Arbeitgeber, der Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv fördert. Die Akademie legt großen Wert auf ein diverses und respektvolles Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Durch individuelle Fördermaßnahmen und Barrierefreiheit schafft die Akademie optimale Voraussetzungen für jeden Beschäftigten. Als Arbeitgeber bietet die Staatliche Akademie der Bildenden Künste zahlreiche berufliche Perspektiven, die Kreativität und Innovation ansprechen. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben, da das Unternehmen aktive Maßnahmen ergreift, um die Fähigkeiten und Talente aller Mitarbeitenden zu unterstützen und zu fördern. Ein harmonisches Miteinander und die Wertschätzung unterschiedlicher Hintergründe sind zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur. Durch die gezielte Förderung von Vielfalt stärkt die Akademie nicht nur ihr Team, sondern trägt auch zu einem inklusiven Arbeitsumfeld und einer lebendigen kreativen Gemeinschaft bei.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.