Feste Anstellung
Leitung (w/m/d) des Zentrums für Informationstechnologie und Medien (ZIM)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
05.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe ist eine bildungswissenschaftliche Hochschule mit rund 3.500 Studierenden und einem breiten Angebot an lehramts- und nicht-lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen.
Im Bereich der Hochschul-IT und Medientechnik ist im Zuge der Stellennachfolge zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen
Leitung (w/m/d) des Zentrums für Informationstechnologie und Medien (ZIM)
Kennziffer 40/2026
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt nach TV-L bis EG15 bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen bis Besoldungsgruppe A15. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Für diese herausgehobene Leitungsposition suchen wir eine fachlich versierte Persönlichkeit, die sowohl im Team der Abteilungsleitenden als auch als Führungskraft überzeugend zur Erreichung der gesetzten Ziele der PHKA beiträgt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.