Befristeter Vertrag

Geschäftsführung (m/w/d) der Karlsruhe School of Education

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

📍 Karlsruhe

Region: D-PLZ 76

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

28.07.2026

Branche

Bildung & Training

Die Karlsruhe School of Education (KSE) steht für zukunftsorientierte und innovative Lehrkräftebildung. Als gemeinsame hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (PHKA) koordiniert und entwickelt die School of Education in Karlsruhe die Zusammenarbeit in der Lehrkräftebildung im Bereich Studium und Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung sowie im Transfer von Erkenntnissen in die Schulpraxis.

An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Geschäftsführung (m/w/d) der Karlsruhe School of Education

zu besetzen. Die Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis zum 31.12.2027 befristet. Der Umfang beträgt 50% der regelmäßigen Arbeitszeit, die Vergütung erfolgt je nach Qualifizierung bis zu EG 13 TV-L.

Die Aufgabe der Karlsruhe School of Education (KSE) liegt in der Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Hochschulen sowie in der Vernetzung mit anderen Akteuren der Lehrer:innenbildung. Insbesondere bietet sie einen Rahmen für die Zusammenarbeit der beteiligten Hochschulen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Lehrer:innenbildung.

Die Position der Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Etablierung der KSE als Ort der gemeinsamen Ideenentwicklung und des wissenschaftlichen Austausches in der Lehrkräftebildung Karlsruhe sowie für die Impulsgebung für die hochschulübergreifende Weiterentwicklung der Lehramtsstudien in Karlsruhe.

Zu den Hauptaufgaben gehören die Koordinierung und Organisation von Veranstaltungen, die Förderung der Vernetzung von Akteuren, die Öffentlichkeitsarbeit, die Initiierung und Begleitung von innovativen Projekten, die Unterstützung der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit in Lehre & Forschung, die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklungsprozesse sowie die Unterstützung der wissenschaftlichen Leitung und Verwaltung der KSE.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Karlsruhe

🗺️ Region: D-PLZ 76

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.