Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) der Fachrichtung Materialwissenschaften (Master/Uni-Diplom) oder vergleichbar
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Große Infrastrukturplanungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) aktiv mitgestalten: Das ist für die Beschäftigten der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) Alltag. In vielfältigen Beratungs- und Forschungsprojekten – und als gefragte Expertinnen und Experten in Wissenschaft und Politik. An unseren Standorten in Karlsruhe und Hamburg arbeiten Fachkräfte mit unterschiedlichsten Expertisen unter einem Dach. Angesiedelt ist die BAW als größte und leistungsfähigste Beratungs- und Forschungseinrichtung für den deutschen Verkehrswasserbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
Die Bundesanstalt für Wasserbau ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung Bautechnik, Referat Baustoffe, befristet für 3 Jahre, eine/einen
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d) der Fachrichtung Materialwissenschaften (Master/Uni-Diplom) oder vergleichbar
Der Dienstort ist Karlsruhe.
Referenzcode der Ausschreibung 20261249_9339
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Karlsruhe ist ein renommierter Arbeitgeber, der sich durch seine Innovationskraft und eine wertschätzende Unternehmenskultur auszeichnet. Besondere Bedeutung wird hier der Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung beigemessen. Die BAW fördert ein Arbeitsumfeld, das Vielfalt und individuelle Talente schätzt und somit allen Mitarbeitenden die Möglichkeit bietet, sich weiterzuentwickeln und aktiv zum Unternehmenserfolg beizutragen. Durch gezielte Unterstützungsangebote und flexible Arbeitszeitmodelle schafft die BAW ein inklusives Klima, in dem sich Mitarbeitende mit Schwerbehinderung wohlfühlen und ihr Potenzial voll ausschöpfen können. Das Engagement der BAW für Diversität und Gleichberechtigung macht sie zu einem attraktiven Arbeitgeber, der nicht nur Fachkräfte sucht, sondern auch den wertvollen Beitrag aller Mitarbeiter honoriert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine Herausforderung, die sie in einem unterstützenden Umfeld meistern können. Wer Teil eines innovativen Teams werden möchte, ist bei der Bundesanstalt für Wasserbau genau richtig.
Standort: Karlsruhe
🗺️ Region: D-PLZ 76
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.