Feste Anstellung
Mitarbeiter *in mit handwerklicher Ausbildung (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.09.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Willkommen in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.
Als diakonisches Dienstleistungsunternehmen in Norddeutschland mit rund 6.000 Mitarbeitenden sind wir schwerpunktmäßig in den Bereichen Eingliederungshilfe, Bildung und Medizin tätig.
„alsterarbeit, ein moderner leistungsstarker Partner für Menschen mit Handicap, Industrie und Handel.“
alsterarbeit bietet Arbeit, Bildung und Beschäftigung für Menschen mit Handicap an. An über 30 Standorten in und um Hamburg sind wir ein innovativer Dienstleister für die hiesige Wirtschaft.
Das Kompetenzzentrum Bildung und Qualifizierung, eine Organisationseinheit der alsterarbeit gGmbH, bietet Personalentwicklung und Qualifizierung für Menschen mit und ohne Handicap an. Im Rahmen des strategischen Unternehmensziels „Digitale Bildung für alle“, sind wir seit 2021 dabei, eine inklusive Online-Lernplattform in der alsterarbeit gGmbH einzuführen. Unser Ziel ist es, digitale Lernangebote für Menschen mit und ohne Handicap zu schaffen. Für diese Aufgabe suchen wir Sie als
Mitarbeiter *in mit handwerklicher Ausbildung (m/w/d)
Arbeitsumfeld
Mitarbeiter*innen von alsterarbeit erfüllen im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit IKEA in Moorfleet im Recoverybereich alle dort anfallenden Aufgaben. Das Team besteht aus einer pädagogischen Fachkraft, dem neuen Teammitglied und ca. 8 Menschen mit Behinderung, die gemeinsam und respektvoll miteinander arbeiten. Es findet eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen von IKEA statt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.6022987, 10.0251999
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.