Befristeter Vertrag
Mitarbeiter für den Winterdienst (m/w/d) 2026 / 2027
📍 Kirchroth,Ingolstadt,Memmingen,München,Sulzberg,Holzkirchen,Mindelheim,Inning a. Ammersee,Vöhringen
Region: Deutschland gesamt
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
18.08.2026
Deutschland braucht sichere Autobahnen – und dafür brauchen wir Sie!
Sie sorgen für Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vertrauen im deutschen Autobahnnetz. Sie übernehmen Verantwortung für Menschen und große Maschinen. Dabei kontrollieren und beseitigen Sie unterschiedlichste Gefahrenstellen auf und neben der Autobahn und sind zuständig für die Beschilderung und Grünpflege sowie in der kalten Jahreszeit auch für den Winterdienst.
Als Arbeitgeberin bieten wir Ihnen abwechslungsreiche Aufgaben, die allen auf Deutschlands Autobahnen zugutekommen. Sicherheit im Job wird für uns genauso großgeschrieben, wie Sicherheit für das Produkt, für das wir alle arbeiten: Die Autobahn.
Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft der Autobahn!
Wir bieten Ihnen ab dem 01.11.2026 eine Position im Winterdienst in unserer Niederlassung Südbayern oder der Außenstelle Kempten bzw. Regensburg in unseren Autobahnmeistereien befristet bis zum 30.04.2027 an.
Für folgende Autobahnmeistereien suchen wir:
Raum München: AM Freising, AM Hohenbrunn, AM Holzkirchen, AM München-Nord, AM Rosenheim, AM Siegsdorf, AM Starnberg
AS Kempten: AM Inning, AM Memmingen, AM Mindelheim, AM Sulzberg, AM Vöhringen
AS Regensburg: AM Ingolstadt, AM Kirchroth, AM Pentling, AM Pollenried
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Standort: Kirchroth,Ingolstadt,Memmingen,München,Sulzberg,Holzkirchen,Mindelheim,Inning a. Ammersee,Vöhringen
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.