Systemadministration, Netzwerkadministration
IT Service Owner Unified Communications & Collaboration (UCC) (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
18.08.2026
Branche
Baugewerbe/-industrie
Die Autobahn GmbH nimmt bei der Digitalisierung mit ihrer Cloud-First-Strategie eine Vorreiterrolle ein.
Die Standorte der Autobahn wurden dank der Entwicklung eines leistungsfähigen Multi-Utility-Netzwerkes digital verbunden. Ziel ist zudem, die Verkehrsplanung und Steuerung vollständig zu digitalisieren. Der Bereich IT gilt hier als maßgeblicher Treiber effizienter Prozesse und der digitalen Zukunft der Mobilität.
Sind Sie bereit, mit Ihrer IT-Expertise die Autobahn als Teil der kritischen Infrastruktur IT-seitig mitzugestalten?
Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft der Autobahn!
Zur Unterstützung unseres Teams Technischer Betrieb innerhalb der Abteilung IT-Betrieb suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als IT Service Owner Unified Communications & Collaboration (UCC) (w/m/d) am Standort der Autobahnzentrale in Dresden, Essen, Frankfurt am Main oder Berlin.
Die Abteilung IT-Betrieb stellt den zuverlässigen Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung der zentralen IT-Services der Autobahn GmbH des Bundes sicher. Hierzu gehören unter anderem Arbeitsplatz-, Infrastruktur-, Rechenzentrums- und Kollaborationsservices sowie die Steuerung der IT-Serviceprozesse und unserer IT-Dienstleister.
In dieser verantwortungsvollen Rolle übernehmen Sie die fachliche Verantwortung für die Bereitstellung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung zentraler UCC-Services. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Fachbereichen, Anforderungsmanagement, Architektur und externen Serviceerbringern und tragen maßgeblich zu einem stabilen, leistungsfähigen und nutzerorientierten Servicebetrieb bei.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.