Feste Anstellung

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Objektmanagement Serviceteam

Unbekanntes Unternehmen

📍 Duisburg

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

18.08.2026

Die Niederlassung Duisburg des Bau- und Liegenschafts­betriebes des Landes Nordrhein‑Westfalen (BLB NRW) sucht zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine/einen

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Objektmanagement Serviceteam

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist Eigentümer, Vermieter und Betreiber fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.000 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern und jährlichen Mieterlösen von rund 1,6 Milliarden Euro bewirtschaften wir eines der größten und anspruchsvollsten Immobilien­portfolios Europas. Mehr als 3.000 Beschäftigte arbeiten in der Zentrale in Düsseldorf und den acht Niederlassungen. Wirken Sie mit bei der Umsetzung der Klimaneutralen Landes­verwaltung bis 2030! Gestalten auch Sie mit uns zusammen das klimaneutrale Immobilien­portfolio des Landes NRW! – Mehr Infos finden Sie auf unserer Internetseite.

Ihre Vorteile – Darauf können Sie sich freuen!

  • Work-Life-Balance/​Flexibilität: Bei uns können Sie flexibel zwischen 06:00 – 20:00 Uhr arbeiten, ohne feste Kernarbeits­zeit und mit einem Gleitzeit­konto.
  • Home-Office/​Mobiles Arbeiten: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bis zu 60 % pro Woche mobil aus ganz Deutschland zu arbeiten.
  • Sicherheit: Sie profitieren von einem unbefristeten und langfristig sicheren Arbeitsplatz mit attraktiven Rahmen­bedingungen.
  • Onboarding: Sie starten ab dem ersten Tag mit einem individuellen Einarbeitungsplan und einem persönlichen Mentoring.
  • Weiterbildung und Karriere: Wir unterstützen Sie über unsere interne Weiterbildungs­akademie und gestalten mit Ihnen individuell Ihren persönlichen und fachlichen Karriereweg.
  • Betriebliche Alters­vorsorge: Mit unserer betrieblichen Alters­vorsorge VBL sichern Sie sich eine Basisversicherung für eine lebenslange Betriebs­rente.
  • Nachhaltigkeit: Wir nehmen landesweit eine Vorbildfunktion bei Maßnahmen zur CO2‑Reduktion ein. Gestalten auch Sie mit uns zusammen das klimaneutrale Immobilien­portfolio des Landes NRW!
  • Einzigartige Bauprojekte: Sie erhalten spannende Einblicke in die vielseitigen und außergewöhnlichen Bauprojekte des Landes NRW.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Duisburg

🗺️ Region: Deutschland gesamt

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.