Feste Anstellung
Mitarbeitende für die Stadtpolizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
21.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sucht für den Fachbereich Öffentliche Ordnung,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie als Mitarbeitende für die Stadtpolizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung (m/w/d)
Wer wir sind
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe, eine moderne Dienstleisterin am Rande des Taunus, sucht engagierte und zuverlässige Mitarbeitende für die Stadtpolizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung. Als Kurstadt mit etwa 57.000 Einwohnenden bietet Bad Homburg v. d. Höhe ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. Rund 1.000 Personen arbeiten in der Kommunalverwaltung, die als Sonderstatusstadt vielfältige Aufgaben bewältigt. Digitalisierung und bereichsübergreifendes, vernetztes Arbeiten sind uns wichtig.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Inklusion legt. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben: Menschen mit Schwerbehinderung finden ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem ihre Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden. Durch individuelle Anpassungen am Arbeitsplatz und flexible Arbeitsmodelle sorgt die Stadtverwaltung dafür, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Bad Homburg v. d. Höhe ist sich der sozialen Verantwortung bewusst und engagiert sich aktiv für Barrierefreiheit, sowohl in den physischen Räumlichkeiten als auch in der Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung treffen hier auf ein Team, das Vielfalt als Bereicherung betrachtet und an einem respektvollen Miteinander interessiert ist. Die Stadtverwaltung bietet nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein Umfeld, in dem jeder Mitarbeitende seine Stimme einbringen kann. So wird Inklusion gelebt und für alle Mitarbeitenden wird ein wertschätzendes Arbeitsklima geschaffen, in dem jeder unabhängig von seiner Fähigkeit zu glänzen vermag.
📍 Bad Homburg v. d. Höhe
Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.
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Standort: Bad Homburg v. d. Höhe
📮 PLZ: 61348
🗺️ Region: D-PLZ 61
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.
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