Recht
Justiziar/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Forschungs-, Kooperations- und Transferrecht
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
04.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) ist ein neu entstehendes Großforschungszentrum in Mitteldeutschland mit den Standorten Delitzsch in Sachsen und Merseburg in Sachsen-Anhalt. Das Zentrum wird in der Gesellschaftsform einer gGmbH vom Bund sowie den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt betrieben und finanziert. Am CTC wollen wir Chemie neu denken und umsetzen – und zwar auf vielen Ebenen: neue Materialien, neue chemische Prozesse und Anlagen und eine neue Art chemisch zu forschen. Dafür bringen wir Wissenschaftler:innen aus verschiedenen Disziplinen wie Chemie, Physik, Ingenieurwissenschaften und Data Science zusammen, um nachhaltige Materialien, Prozesse und Technologien zu entwickeln, die eine Kreislaufwirtschaft in der Chemie in der Region und darüber hinaus unterstützen. Unser Ziel ist, nicht nur Spitzenforschung voranzutreiben, sondern auch die nächste Generation von Wissenschaftler:innen und Unternehmer:innen auszubilden, die den Wandel der Chemie hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft gestalten. Hierzu benötigen wir exzellente Köpfe in Wissenschaft und Administration.
Das CTC sucht ab sofort für den Standort in Delitzsch eine:n
Justiziar/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Forschungs-, Kooperations- und Transferrecht
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CTC gGmbH – Center for the Transformation of Chemistry
📍 Delitzsch bei Leipzig
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.