Befristeter Vertrag

Jobcoach / Coach (m/w/d) im Familien-Coaching-Center Hannover | Vollzeit oder Teilzeit

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Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.06.2026

Branche

Bildung & Training

Wer wir sind

Das BNW ist ein gemeinnütziger Bildungsträger mit über 55 Jahren Erfahrung und knapp 45 Standorten in Nieder­sachsen und Bremen. Wir begleiten jedes Jahr über 15.000 Menschen dabei, berufliche Wege zu finden und zu gehen.

Jobcoach/Coach (m/w/d) im Familien-Coaching-Center Hannover | Vollzeit oder Teilzeit | zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ID_0936_26 · befristet bis zum 25.05.2028 (Verlängerung möglich)

Du begleitest Familien in herausfordernden Lebenslagen in unserem Projekt „Familien-Coaching-Center“ in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Wir suchen dich zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit oder Teilzeit in Hannover.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Hannover, Hannover

🗺️ Region: D-PLZ 30

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.