Befristeter Vertrag

Akademischen Mitarbeiter*in (d/w/m) für den BA-Studiengang Architektur und den Diplomstudiengang Industrial Design

Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart

📍 Stuttgart

PLZ: 70191

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

18.06.2026

Branche

Bildung & Training

Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist mit ca. 850 Studierenden der Kunst, der Architektur, des Designs, der Konservierung-Restaurierung und der Kunstwissenschaften-Ästhetik die größte Kunsthochschule des Landes Baden-Württemberg.

In den Fachgruppen Architektur und Design ist zum 1. Oktober 2026 für die Klasse Grundlagen des Designs und Prototyping, Prof Anne Bergner, die Stelle eines*einer

Akademischen Mitarbeiter*in für den BA-Studiengang Architektur und den Diplomstudiengang Industrial Design (d/w/m)

Teilzeit 50 %, EG 13 TV-L

zu besetzen.

Die Anstellung erfolgt im befristeten Beschäftigungsverhältnis und für die Dauer von drei Jahren. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 3 Jahre verlängert werden. Es handelt sich um eine Qualifizierungsstelle; Gelegenheit zur Qualifikation in den Bereichen Lehre und Organisation wird gegeben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70191

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7841568, 9.1534147

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.