Befristeter Vertrag

IT-Referentin bzw. IT-Referent (m/w/d)

Technische Universität Dresden

📍 Dresden

PLZ: 01069

Region: D-PLZ 01

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Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

08.10.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Fakultät Informatik ist als moderne, internationale und kollegiale Gemeinschaft von Lehrenden, Forschenden und Studierenden zentral an der erfolgreichen Entwicklung der Technischen Universität Dresden (TUD) beteiligt. Unsere Studierendenzahlen wachsen stetig und die Einführung englischsprachiger internationaler Studiengänge hat unsere Fakultät weltweit attraktiv und sichtbar gemacht. Digitale Arbeitsabläufe spielen dabei eine Schlüsselrolle zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Nachhaltigkeit. Als digitale Pilotfakultät möchten wir dies weiterentwickeln und professionalisieren. Zentrale Anliegen sind dabei die Applikationsentwicklung, das Applikationsmanagement, die Kommunikation mit allen Beteiligten sowie die Internationalisierung.

Die TUD begreift Diversität als kulturelle Selbstverständlichkeit und Qualitätskriterium einer Exzellenzuniversität. Entsprechend begrüßen wir alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit ihrer Leistung und Persönlichkeit bei uns und mit uns für den Erfolg aller engagieren möchten.

An der Fakultät Informatik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

IT-Referentin bzw. IT-Referent (m/w/d)

(bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen E 13 TV-L)

für fünf Jahre (Befristung gem. TzBfG) zu besetzen.

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Über das Unternehmen

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Technische Universität Dresden

Die Technische Universität Dresden gilt als herausragender Arbeitgeber, der großen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Als eine der führenden Hochschulen Deutschlands ermöglicht sie Menschen mit Schwerbehinderung, sich in einem unterstützenden und respektvollen Umfeld beruflich zu entfalten. Die Universität fördert aktiv eine vielfältige Unternehmenskultur und schafft individuelle Anpassungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Durch innovative Programme und Schulungen setzt sich die Technische Universität Dresden dafür ein, Barrieren abzubauen und eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Die Führungskraft des Unternehmens versteht die Bedeutung von diversifizierten Teams und erkennt den einzigartigen Wert an, den Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsprozess einbringen können. Jobsuchende, die Wert auf ein praxisnahes und engagiertes Arbeitsumfeld legen, finden hier zahlreiche Möglichkeiten, um ihre Karriere voranzutreiben. Dank der fortlaufenden Initiativen zur Förderung von Inklusion und Gleichheit ist die Technische Universität Dresden eine empfehlenswerte Wahl für talentierte Personen, die auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sind.

Öffentlicher Arbeitgeber: Einladung zum Vorstellungsgespräch

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Geben Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung dazu in der Bewerbung an.

Alle Stellen im öffentlichen Dienst →

Mehr zum Beruf: IT-Berater

IT-Berater und IT-Referenten analysieren Geschäftsprozesse, planen und steuern IT-Vorhaben, betreuen Systeme wie SAP und beraten Fachbereiche zu Technik, Sicherheit und Governance.

Gehalt mit Berufserfahrung: rund 5.600 € brutto im Monat · in Sachsen

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.

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