Feste Anstellung
Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissenschaftlerin/-wissenschaftler (m/w/d) als Aufsichtsperson I für die Betreuung von Mitgliedsbetrieben
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Als Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sorgen wir für Sicherheit und Gesundheit in der Baubranche. Wir helfen Unternehmen und Versicherten, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, und kümmern uns, falls doch einmal etwas passiert.
Zur Verstärkung unseres Teams für das Gebiet Thüringen suchen wir ab sofort für unsere Region Mitte, Fachabteilung Prävention in Voll- oder Teilzeit zunächst im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung, eine/n
Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissenschaftlerin/-wissenschaftler (m/w/d) mit Berufserfahrung in der Baubranche
als Aufsichtsperson I für die Betreuung von Mitgliedsbetrieben der BG BAU
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Die BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist ein engagierter Arbeitgeber mit Standorten in Berlin, Hannover, Wuppertal und München. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein inklusives Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung Chancengleichheit bietet. Bewerber werden hier nicht nur aufgrund ihrer Qualifikationen, sondern auch aufgrund ihrer individuellen Stärken geschätzt. Die BG BAU setzt sich aktiv für die Förderung von Vielfalt und Inklusion ein, indem sie Barrieren abbaut und ein unterstützendes Umfeld schafft, in dem alle Mitarbeitenden sich entfalten können. Mit einem klaren Bekenntnis zur Gleichstellung sorgt das Unternehmen dafür, dass alle Teammitglieder, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei der BG BAU eine Vielzahl von interessanten Karrierechancen in einem professionellen und wertschätzenden Umfeld. Das Unternehmen ermutigt Menschen aus allen Lebensbereichen, Teil der BG BAU-Familie zu werden und gemeinsam an der Sicherstellung einer sicheren Bauwirtschaft zu arbeiten.
📍 Berlin, Hannover, Wuppertal, München
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Weitere Jobs bei BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Betriebsberatung Eigenbau
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Meister (m/w/d) oder Techniker (m/w/d) als Aufsichtsperson II
Standort: Thüringen
🗺️ Region: D-PLZ 37
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.