Öffentlicher Dienst
Ingenieurin/Ingenieur für die Technische Sachbearbeitung (m/w/d) für das Sachgebiet „Verfahrensmitwirkung bei Planungen und Vorhaben“ Dez. 64 in Dortmund
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
02.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 64 am Dienstort Dortmund eine/einen
Ingenieurin/Ingenieur für die Technische Sachbearbeitung (m/w/d)
für das Sachgebiet
„Verfahrensmitwirkung bei Planungen und Vorhaben“.
(Besoldungsgruppe A 10 - A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 – 12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits verbeamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Die Abteilung 6 ist landesweit für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig. U. a. führt sie die Aufsicht über Bergbaubetriebe in NRW. Sie lässt bergbauliche Vorhaben zu und kontrolliert deren Durchführung. Gefahrenvorsorge und -abwehr sowie Vermeidung von Risiken infolge der bergbaulichen Vorhaben zählen zu den Aufgabenschwerpunkten der Abteilung 6.
Das Dezernat 64 – Markscheidewesen und Bergbehördliche Rechtsangelegenheiten ist ein Servicedezernat, das andere Fachdezernate bei markscheiderischen und juristischen Fragestellungen unterstützt sowie die bergbehördlichen IT-Systeme und deren Anwenderinnen und Anwender betreut. Im Sachgebiet „Verfahrensmitwirkung bei Planungen und Vorhaben“ werden Auskünfte in landesweiter Zuständigkeit mit dem Ziel der frühzeitigen Berücksichtigung bergbaulicher Belange und sinnvollen Gefahrenprophylaxe erteilt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.