Feste Anstellung
Ingenieur (m/w/d) im Bereich Radartechnik im Sachgebiet 516 Operative Technik
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für
Ingenieure (m/w/d) im Bereich Radartechnik
im Sachgebiet 516 „Operative Technik“
jeweils unbefristet in Vollzeit mit 38,7 Wochenstunden zu besetzen.
Über uns
Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA SH) ist ein zugeordnetes Amt des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Die Aufgabengebiete des LKA SH im Bereich der Ermittlungen und der Einsatz- und Ermittlungsunterstützung bilden ein breites Spektrum ab und sind sehr vielseitig. Das LKA SH ist in fünf Abteilungen untergliedert.
Der ausgeschriebene Arbeitsplatz befindet sich in der Abteilung 5 – Operativer Einsatz und Ermittlungsunterstützung im LKA, Dezernat 51 – Mobiles Einsatzkommando (MEK).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Kiel
🗺️ Region: D-PLZ 24
📍 Koordinaten: 54.3252983, 10.1211996
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.