Feste Anstellung
Geschäftsführung Rehabilitation und Produktion (m/w/d) Elbe-Werkstätten GmbH
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
22.05.2026
Branche
Sonstige Dienstleistungen
Die Elbe-Werkstätten GmbH ist Hamburgs größte Arbeitgeberin für Menschen mit Behinderung – und bundesweit eine der bedeutendsten Einrichtungen ihrer Art. Als anerkannte, gemeinnützige Werkstatt bietet das Unternehmen an über 50 Standorten in der Metropolregion Hamburg mehr als 3.000 Arbeits- und Qualifizierungsplätze. Die fünf Betriebseinheiten Elbe Nord, Ost, Süd, West und Mitte decken das gesamte Hamburger Stadtgebiet ab und sind in vielfältigen Bereichen tätig – von Holz, Textil und Elektromontage über Gartenbau und Gastronomie bis hin zu Digitalisierung und Verpackung. Mit einem Jahresumsatz von rund 100 Mio. Euro und einer aktiven Rolle in der fachpolitischen Weiterentwicklung der WfbM-Landschaft steht das Unternehmen für professionelles Handeln mit gesellschaftlicher Verantwortung. Die Elbe-Werkstätten sind Unterzeichner der Charta der Vielfalt und gestalten Inklusion nicht nur als Auftrag, sondern als gelebte Unternehmenskultur.
Die Elbe-Werkstätten GmbH sucht zum 1. Januar 2027 die Geschäftsführung Rehabilitation und Produktion (m/w/d). Sie bilden gemeinsam mit dem Geschäftsführer Finanzen und Service die Geschäftsführung des Unternehmens. Beide Stellen tragen die strategische und operative Gesamtverantwortung für die Elbe- Werkstätten GmbH.
Die Position ist mit einem attraktiven Vergütungspaket ausgestattet, bestehend aus Festgehalt, variablen Bestandteilen sowie einem Dienstwagen. Arbeitsort ist Hamburg.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.5809631, 10.0159950
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.