Feste Anstellung

Geschäftsführende*r Administrative*r Direktor*in

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.09.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungs­information trägt mit empirischer Forschung, analoger und digitaler Infrastruktur und Wissenstransfer dazu bei, Herausforderungen im Bildungswesen zu bewältigen. An den Standorten Frankfurt am Main und Berlin erarbeitet und dokumentiert das DIPF Wissen über Bildung und unterstützt so Wissenschaft, Politik und Praxis. Das DIPF ist Gründungsmitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Es wird vom Bund und von den Ländern finanziert und beschäftigt derzeit 465 Personen (inklusive studentische Mitarbeitende) in Frankfurt am Main und Berlin.

Das DIPF sucht zum nächstmöglichsten Zeitpunkt eine*n

Geschäftsführende*n Administrative*n Direktor*in (GAD)

Vollzeit, Bestellung auf fünf Jahre, Wiederbestellung ist möglich, Vergütung nach EG 16 Tarif­vertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H), ergänzt um die Möglichkeit einer Leistungs­zulage

Der Dienstort ist Frankfurt am Main.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.