Befristeter Vertrag
Gärtner*in (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung.
Das Max-Planck-Institut für Pflanzenzüchtungsforschung betreibt Grundlagenforschung an Pflanzen mit großer Methodenvielfalt, insbesondere Molekulargenetik, Genomik, bildgebende Verfahren, Computational Biology und Biochemie. Unser Ziel ist das tiefgehende und detaillierte Verständnis der Pflanzenbiologie, um konventionelle Züchtungsmethoden zu verbessern und umweltverträgliche Pflanzenschutzstrategien für Nutzpflanzen zu entwickeln. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf die Evolution von Pflanzen, ihren genetischen Bauplan, ihre Entwicklung sowie ihre Wechselwirkungen mit der Umwelt und Mikroorganismen. Wie reagiert das pflanzliche Immunsystem beispielsweise auf Pflanzenschädlinge? Wie hängt der Zeitpunkt der Blüte von sich jahreszeitlich verändernden Tageslängen ab? Wie beeinflusst die genetische Variabilität von Nutzpflanzen die Anpassung an bestimmte Umwelteinflüsse? Pflanzenbiologen fahnden im Labor, am Computer, im Gewächshaus oder in der natürlichen Umwelt nach den molekularen Grundlagen natürlicher Formenvielfalt und liefern so innovative Beiträge zur Pflanzenzüchtung.
Um die Zusammenhänge der Pflanzenforschung für die breite Öffentlichkeit zu veranschaulichen, unterhält das Institut einen Lehrgarten mit über 100 verschiedenen Kulturpflanzen und Wildformen.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist bemüht, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwerbehinderter sind ausdrücklich erwünscht. Die Max-Planck-Gesellschaft strebt nach Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt. Ferner will die Max-Planck-Gesellschaft den Anteil an Frauen in den Bereichen erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Elternverein Little Pumpkins bietet für Kinder unter 3 Jahren Betreuung am MPIPZ an.
Es besteht die Möglichkeit, ein kostengünstiges Deutschland-Jobticket mit einem Zuschuss des Instituts zu beantragen. Das Institut verfügt auch über eine Leihfahrradstation sowie über die Möglichkeit, Leihroller verschiedener Anbieter zu nutzen.
Wenn Sie Lust auf die Arbeit in einem engagierten Team haben, überzeugen Sie uns jetzt mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Nennung eines möglichen Eintrittsdatums.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Gärtner*in (m/w/d)
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.