Befristeter Vertrag

Gärtner*in (m/w/d)

Max-Planck-Institut für Pflanzenzüchtungsforschung

📍 Köln

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

12.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Max-Planck-Gesell­schaft ist eine der führenden Forschungs­organisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigen­verantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungs­laboren, Werk­stätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung.

Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­züchtungs­forschung betreibt Grundlagen­forschung an Pflanzen mit großer Methoden­vielfalt, insbesondere Molekular­genetik, Genomik, bildgebende Verfahren, Computational Biology und Biochemie. Unser Ziel ist das tiefgehende und detaillierte Verständnis der Pflanzen­biologie, um konventionelle Züchtungs­methoden zu verbessern und umwelt­verträgliche Pflanzenschutz­strategien für Nutz­pflanzen zu entwickeln. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf die Evolution von Pflanzen, ihren genetischen Bauplan, ihre Entwicklung sowie ihre Wechsel­wirkungen mit der Umwelt und Mikro­organismen. Wie reagiert das pflanzliche Immun­system beispielsweise auf Pflanzen­schädlinge? Wie hängt der Zeitpunkt der Blüte von sich jahres­zeitlich verändernden Tages­längen ab? Wie beeinflusst die genetische Variabilität von Nutz­pflanzen die Anpassung an bestimmte Umwelt­einflüsse? Pflanzen­biologen fahnden im Labor, am Computer, im Gewächshaus oder in der natürlichen Umwelt nach den molekularen Grundlagen natürlicher Formen­vielfalt und liefern so innovative Beiträge zur Pflanzen­züchtung.

Um die Zusammen­hänge der Pflanzen­forschung für die breite Öffentlichkeit zu veranschaulichen, unterhält das Institut einen Lehrgarten mit über 100 verschiedenen Kultur­pflanzen und Wildformen.
Die Max-Planck-Gesell­schaft ist bemüht, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwer­behinderter sind ausdrücklich erwünscht. Die Max-Planck-Gesell­schaft strebt nach Geschlechterge­rechtigkeit und Vielfalt. Ferner will die Max-Planck-Gesell­schaft den Anteil an Frauen in den Bereichen erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Der Elternverein Little Pumpkins bietet für Kinder unter 3 Jahren Betreuung am MPIPZ an.

Es besteht die Möglichkeit, ein kosten­günstiges Deutschland-Jobticket mit einem Zuschuss des Instituts zu beantragen. Das Institut verfügt auch über eine Leihfahrrad­station sowie über die Möglichkeit, Leihroller verschiedener Anbieter zu nutzen.

Wenn Sie Lust auf die Arbeit in einem engagierten Team haben, überzeugen Sie uns jetzt mit Ihren vollständigen Bewerbungs­unterlagen unter Nennung eines möglichen Eintritts­datums.

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Gärtner*in (m/w/d)

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.