Feste Anstellung

Sachbearbeiter*in für Personalangelegenheiten

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

📍 Köln

PLZ: 50829

Region: D-PLZ 50

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

10.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Durch unsere Arbeit schaffen wir Vertrauen in Messwerte, schützen Verbraucher*innen und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Unsere Aufgaben umfassen die regelmäßige Eichung von Messgeräten sowie die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Kontrollen von geeichten Messgeräten und Fertigpackungen. Zusätzlich unterstützen wir kleinere und mittlere Unternehmen als Konformitätsbewertungsstelle beim Inverkehrbringen neuer Messgeräte. Ihre Berührungspunkte mit unserer Arbeit sind beispielsweise die Obst- und Gemüsewaage an der Kasse, die Zapf- und Ladesäulen für Fahrzeuge, die Strom- und Wasserzähler im eigenen Haushalt, der Eimer Farbe für die Renovierungsarbeiten - und hoffentlich selten die Radarmessanlage im Straßenverkehr! Wesentliche Zukunftsthemen für unsere rund 300 Mitarbeitenden umfassen die Digitalisierung der Metrologie und den Ausbau von Kompetenzen im Bereich Wasserstofftechnologie.

Zur Verstärkung unseres Teams im Referat Z 1 „Personalentwicklung/ Personalmanagement“ der Direktion in Köln suchen wir eine*n

Sachbearbeiter*in für Personalangelegenheiten
zum nächstmöglichen Zeitpunkt | unbefristet

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📍 Koordinaten: 50.9720993, 6.8685999

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.