Feste Anstellung

Diplom-Ingenieur/-in (FH) oder Bachelor of Engineering (m/w/d) Abwasser und Wasserwirtschaft

Regierungspräsidium Tübingen

📍 Tübingen

Region: D-PLZ 72

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Regierungspräsidium Tübingen hat vielfältige Aufgaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Energiewende, Klimaschutz, Mobilität und Verkehr, Bildung, Gesundheitswesen, Migration, Landwirtschaft, Marktüberwachung und vielen anderen zukunftsweisenden Themen. Wir suchen motivierte Kolleginnen und Kollegen, die sich für das Gemeinwohl engagieren und sich den interessanten und abwechslungsreichen Aufgaben stellen möchten.

Im Regierungspräsidium Tübingen ist in der Abteilung 5 – Umwelt - beim Referat 54.3 – Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Abwasser – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen:

Diplom-Ingenieur/-in (FH) oder
Bachelor of Engineering (m/w/d)

In Vollzeit, unbefristet (Kennziffer 26069)

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Regierungspräsidium Tübingen

Das Regierungspräsidium Tübingen in Riedlingen präsentiert sich als innovativer und vorurteilsfreier Arbeitgeber, der großen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein inspirierendes Arbeitsumfeld, in dem ihre individuellen Stärken gefördert und geschätzt werden. Das Unternehmen verfolgt aktiv Maßnahmen zur Inklusion und schafft die nötigen Rahmenbedingungen, um Barrieren abzubauen und eine integrative Arbeitskultur zu fördern. Durch umfassende Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet das Regierungspräsidium Tübingen attraktive Karriereperspektiven für alle Mitarbeitenden. Es ist bestrebt, ein respektvolles Miteinander zu pflegen, und setzt sich für ein Arbeitsklima ein, das die Talente und Fähigkeiten jedes Einzelnen voll zur Geltung bringt. Interessierte Fachkräfte mit Schwerbehinderung finden im Regierungspräsidium Tübingen nicht nur eine interessante berufliche Herausforderung, sondern auch ein engagiertes Team, das die Vielfalt schätzt und aktiv fördert. Das Regierungspräsidium Tübingen steht für soziale Verantwortung und bietet die ideale Plattform für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Standort: Tübingen

🗺️ Region: D-PLZ 72

📍 Koordinaten: 48.5271759, 9.0499754

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.