Feste Anstellung

Compliance Manager (m/w/d) – Governance & Risikomanagement

KRH - Klinikum Region Hannover GmbH

📍 Hannover

PLZ: 30459

Region: D-PLZ 30

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

04.09.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Das KRH Klinikum Region Hannover ist ein Verbund von 9 Krankenhäusern in der Trägerschaft der Region Hannover. Als einer der größten öffentlichen Klinikbetreiber versorgen wir mit über 9.000 Beschäftigten rund 105.000 Patienten (m/w/d) jährlich stationär und mehr als 140.000 ambulant. Damit gehören wir zu den leistungsstarken regionalen Schwerpunktversorgern. Wir stehen für innovative Medizin, Pflege und Therapie.

Spezialist*in Compliance (m/w/d)

Einstellung (unbefristet) / in Vollzeit mit 38,5 Std./Woche

Gemeinsam für eine transparente und faire Zukunft im Gesundheitswesen
Wir suchen Verstärkung für unsere Stabsstelle Governance. Als zentraler Ansprechpartner*in sichern Sie nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen ab, sondern prägen eine integre, zukunftsfähige Unternehmenskultur in einem dynamischen Klinikverbund.

Anf.-Kennung: 1645 | Vollzeit / Teilzeit: Vollzeit | Anstellungsart: Einstellung (unbefristet) | Zu wann: 01.01.2027 | Stundenanteil: 38,5 Std./Wo. | Vergütung nach: TVöD-K | Entgeltgruppe: E 14

Einsatzbereich

Gesellschaft: KRH Klinikum Region Hannover GmbH | Berufsfeld: Verwaltung und Management | Klinik/Institut/Bereich: Geschäftsbereich | Einsatz in Fachbereich/Abteilung: Stabsstelle Governance | Standort: Hannover

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Über das Unternehmen

Logo von KRH - Klinikum Region Hannover GmbH

KRH - Klinikum Region Hannover GmbH

Die KRH - Klinikum Region Hannover GmbH gilt als attraktiver Arbeitgeber im Gesundheitswesen und setzt sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung ein. Durch ein vielfältiges und respektvolles Arbeitsumfeld fördert das Unternehmen Chancengleichheit auf allen Ebenen. Mitarbeiter mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch individuelle Unterstützung und maßgeschneiderte Arbeitsplatzlösungen, die eine optimale Integration ermöglichen. Die KRH bietet ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten, die sowohl fachliche als auch persönliche Entwicklungschancen bieten. Die Wertschätzung jedes Einzelnen und die Förderung eines diversen Teams sind zentrale Werte, die das Unternehmen leben. Durch gezielte Schulungsangebote und Mentoring-Programme wird die Motivation der Mitarbeiter gestärkt, was sich positiv auf die Arbeitsatmosphäre auswirkt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung wird die KRH - Klinikum Region Hannover GmbH somit zu einem erstklassigen Arbeitgeber, der nicht nur beste berufliche Perspektiven bietet, sondern auch eine inklusive Unternehmenskultur aktiv etabliert.

Standort: Hannover

📮 PLZ: 30459

🗺️ Region: D-PLZ 30

📍 Koordinaten: 52.3764725, 9.7463379

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.