Ausbildung, Studium
Ausbildung 2027: Duales Studium (m/w/d) "Verwaltung" oder "Verwaltungsbetriebswirtschaft"
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
02.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bei der Stadtverwaltung Worms sind zum 01.07.2027 mehrere Studienplätze zum Bachelor of Arts – in der Fachrichtung „Verwaltung“ oder der Fachrichtung „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ (m/w/d) zu besetzen.
Bei uns geht es nicht nur darum, Gewinne und Dividenden für ein Unternehmen zu erarbeiten, sondern darum, etwas für die Allgemeinheit zu tun! Hier bedeutet Urlaub auch wirklich Urlaub und nicht, noch am Strand Mails checken oder an den Wochenenden an Videokonferenzen teilzunehmen. Vielmehr ist es wichtig, das eigene Engagement für die Stadt Worms beziehungsweise für die Region einzubringen, um sie gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen attraktiv und lebenswert zu gestalten.
Schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer die Organisation des Backfischfestes übernimmt, wer Genehmigungen für das Lieblingsrestaurant ausstellt, wer Sozialhilfe gewährt, um Altersarmut zu verhindern oder wer behinderten Menschen ein barrierefreies Leben ermöglicht? Diese – und noch viel mehr spannende Aufgaben – übernehmen die knapp 1.800 Kolleginnen und Kollegen bei der Stadtverwaltung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadtverwaltung Worms präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Umfeld, das Chancengleichheit fördert. Als moderne und engagierte Institution legt die Stadtverwaltung großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jede Talente und Fähigkeiten voll zur Geltung kommen. Durch gezielte Maßnahmen und Programme zur Förderung von Mitarbeitern mit Handicap beweist die Stadtverwaltung Worms, dass Inklusion nicht nur ein Schlagwort ist, sondern in der täglichen Praxis gelebt wird. Das Team setzt sich aktiv für eine inklusive Arbeitsplatzkultur ein, in der alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen wertgeschätzt werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, sich bei der Stadtverwaltung Worms zu bewerben und Teil eines dynamischen und unterstützenden Teams zu werden, das mit Engagement die Zukunft der Stadt gestaltet. Hier finden Sie nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein Umfeld, in dem Vielfalt gelebt wird – für eine erfolgreiche Karriere in einem respektvollen Miteinander.
Standort: Worms
🗺️ Region: D-PLZ 67
📍 Koordinaten: 49.6301155, 8.3629503
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.