Feste Anstellung

Leiter:in (w/m/d) der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Umweltbetrieb Bremen ist als städtischer Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen für verschiedene kommunale Dienstleistungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Planung, Bau und Unterhaltung der Grün- und Freianlagen sowie der 13 städtischen Friedhöfe, das öffentliche Bestattungswesen, der Betrieb eines Krematoriums und die kommunale Abwasserbeseitigungspflicht. Mit etwa 450 Mitarbeitenden sind wir in hohem Maße engagiert, Dienstleistungen für die Stadtgemeinde Bremen zu erbringen und weiterzuentwickeln.

Der Umweltbetrieb hat eine eigene Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, diese ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und agiert und berichtet im Auftrag dieser. Als kommunaler Dienstleister für das öffentliche Grün steht der Umweltbetrieb im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Die Bürger:innen über Tätigkeiten des Umweltbetriebs zu informieren als auch betriebliche Fachaspekte zu erläutern, ist wesentliche Aufgabe der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (grundsätzlich teilzeitgeeignet) eine:n

Leiter:in (w/m/d) der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

-Entgeltgruppe 12 TVöD VKA-

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Über das Unternehmen

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Freie Hansestadt Bremen - Umweltbetrieb Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen - Umweltbetrieb Bremen ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das Unternehmen erkennt die Bedeutung von Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung und setzt sich aktiv dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Mitarbeitenden gerecht wird. Mit einem breiten Spektrum an Aufgabenbereichen im Umwelt- und Entsorgungssektor bietet der Umweltbetrieb spannende Karrieremöglichkeiten für Fachkräfte und Quereinsteiger. Durch gezielte Integrationsmaßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote schafft die Freie Hansestadt Bremen ein positives Arbeitsklima, das die Stärken aller Mitarbeitenden würdigt. Die offene Unternehmenskultur fördert die persönliche und berufliche Entwicklung, was nicht nur das Wohlbefinden steigert, sondern auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Teams erhöht. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung stellt der Umweltbetrieb somit eine attraktive Anlaufstelle dar, die Wert auf eine faire und respektvolle Zusammenarbeit legt. Interessierte Talente sind herzlich eingeladen, Teil dieses zukunftsorientierten Unternehmens zu werden und die positiven Veränderungen im Bereich Umwelt aktiv mitzugestalten.

Standort: Bremen

🗺️ Region: D-PLZ 28

📍 Koordinaten: 53.0849190, 8.8141603

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.