Feste Anstellung

Amtsleitung (w/m/d) Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

Stadt Bornheim

📍 Bornheim

PLZ: 53332

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

07.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Gemeinsam die Stadt von morgen gestalten!

Die Stadt Bornheim befindet sich in attraktiver Lage zwischen Köln und Bonn, direkt am Rhein und umgeben von einer reizvollen Landschaft. Mit ihren rund 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist sie die drittgrößte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis und zählt zu den wachsenden Städten der Region. Eine vielfältige Bildungslandschaft, eine familienfreundliche Umgebung sowie eine gute Infrastruktur machen Bornheim zu einem attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten.

Bornheim steht für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung, nachhaltiges Bauen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlichen Ressourcen. Gemeinsam mit engagierten Mitarbeitenden gestalten wir die Entwicklung unserer Stadt aktiv und schaffen lebenswerte Räume für heutige und zukünftige Generationen.

Wir suchen eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als

Amtsleitung (w/m/d) Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

Diese verantwortungsvolle Position ist nach EG 14 TVöD bzw. A 14 LBesG NRW bewertet.

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Standort: Bornheim

📮 PLZ: 53332

🗺️ Region: D-PLZ 53

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.