Feste Anstellung
Abteilungsleitung (m/w/d) Führerscheinstelle
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum 01.01.2027 beim Bereich 3.1 – Bürgerdienste in der Abteilung 3.12 – Führerscheinstelle eine Stelle in der
- Entgeltgruppe 11 TVöD
- unbefristet
- mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 29,25 Stunden zu besetzen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadtverwaltung Worms präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Umfeld, das Chancengleichheit fördert. Als moderne und engagierte Institution legt die Stadtverwaltung großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jede Talente und Fähigkeiten voll zur Geltung kommen. Durch gezielte Maßnahmen und Programme zur Förderung von Mitarbeitern mit Handicap beweist die Stadtverwaltung Worms, dass Inklusion nicht nur ein Schlagwort ist, sondern in der täglichen Praxis gelebt wird. Das Team setzt sich aktiv für eine inklusive Arbeitsplatzkultur ein, in der alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen wertgeschätzt werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, sich bei der Stadtverwaltung Worms zu bewerben und Teil eines dynamischen und unterstützenden Teams zu werden, das mit Engagement die Zukunft der Stadt gestaltet. Hier finden Sie nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein Umfeld, in dem Vielfalt gelebt wird – für eine erfolgreiche Karriere in einem respektvollen Miteinander.
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🗺️ Region: D-PLZ 67
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.