Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Medizinischen Fakultät – Lehrstuhl für Medizindidaktik und Ausbildungsforschung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
18.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Medizinische Fakultät der Universität Augsburg und der Modellstudiengang Humanmedizin befinden sich im Aufbau.
Am Lehrstuhl für Medizindidaktik und Ausbildungsforschung / Department of Medical Education Augsburg ist ab dem 1. Oktober 2026 die Stelle einer/eines
wissenschaftlichen Mitarbeiterin / wissenschaftlichen Mitarbeiters (m/w/d)
im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit (100 %) für zunächst 3 Jahre zu besetzen. Eine Verlängerung der Stelle ist entsprechend Wissenschaftszeitvertragsgesetz möglich. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern dadurch die Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Die Medizinische Fakultät Augsburg mit ihrem innovativen Modellstudiengang Humanmedizin, dem Studiengang Hebammenwissenschaft sowie dem geplanten Aufbau im Bereich Pflegewissenschaft bietet ein dynamisches und interprofessionelles Umfeld für medizinische Bildungsforschung. Der Lehrstuhl forscht zu zentralen Fragen der medizinischen Lehr-Lernforschung mit einem Schwerpunkt auf Bedside Teaching, Kompetenzentwicklung von Studierenden sowie der Professionalisierung von Lehrenden. Im Fokus stehen die Untersuchung und Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität, professioneller Wahrnehmung, klinischem Denken und ärztlicher Professionalität unter Einsatz quantitativer und qualitativer methodischer Ansätze, darunter Beobachtungsstudien und Eye-Tracking-Verfahren. Die Forschungsprojekte leisten einen wichtigen Beitrag zur evidenzbasierten Weiterentwicklung medizinischer Lehre und zur Entwicklung wirksamer didaktischer Trainings- und Unterstützungskonzepte für Lehrende und Studierende.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Augsburg
📮 PLZ: 86159
🗺️ Region: D-PLZ 86
📍 Koordinaten: 48.3654428, 10.8975357
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.