Feste Anstellung
Fakultätskoordinator (w/m/d) unbefristet in Teilzeit mit 24 Wochenstunden
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
22.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Technische Hochschule Augsburg ist mit knapp 8.000 Studierenden und rund 700 Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung wichtiger wirtschaftlicher Motor und Innovationsschmiede für die Region. Gemeinsam gestalten wir die Welt – kreativ, sinnhaft und die Zukunft prägend.
Die Technische Hochschule Augsburg sucht zum 1. Oktober 2026 einen
Fakultätskoordinator (w/m/d) unbefristet in Teilzeit mit 24 Wochenstunden.
Als Fakultätskoordinator (w/m/d) in der Fakultät für Architektur und Bauwesen übernehmen Sie zentrale operative Aufgaben in der Studienorganisation, der Lehrressourcenplanung und in der Studierendenakquise. Sie unterstützen Studiengangsleitungen und Prüfungskommissionen, indem Sie Verantwortung für die administrativen Tätigkeiten übernehmen, und tragen so zur Qualitätssicherung sowie zur Gewinnung neuer Studierender bei.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Technische Hochschule Augsburg
Die Technische Hochschule Augsburg präsentiert sich als eine herausragende Arbeitgeberin, die Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Im Sinne der Chancengleichheit legt die Hochschule großen Wert darauf, Menschen mit Schwerbehinderung eine umfassende Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Mit ihrem inklusiven Ansatz schafft die Technische Hochschule Augsburg ein Umfeld, in dem jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin wertgeschätzt wird und sein volles Potenzial entfalten kann. Die Hochschule bietet attraktive berufliche Perspektiven in einem dynamischen akademischen Umfeld, in dem Teamarbeit, Innovation und persönliche Weiterentwicklung zentrale Werte darstellen. Betriebsinterne Initiativen und Programme sichern nicht nur die berufliche Integration, sondern stärken auch das Zusammengehörigkeitsgefühl aller Mitarbeitenden. Die Technische Hochschule Augsburg ist damit ein idealer Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einer inspirierenden und unterstützenden Arbeitsumgebung sind. Engagierte Jobsuchende finden hier die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten einzubringen und zum gemeinschaftlichen Erfolg der Hochschule beizutragen.
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Standort: Augsburg
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.