Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in Gesundheitsrecht / Medizinrecht (w/m/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
05.08.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Technische Hochschule Mannheim ist eine moderne Technische Hochschule. In neun Fakultäten werden hier etwa 5.100 Studierende qualifiziert. Die Hochschule ist im Forschungsbereich unter den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften führend und kooperiert mit vielen bedeutenden Unternehmen. Wir bieten ein familienfreundliches, attraktives Umfeld inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Technische Hochschule Mannheim sucht zum 01.10.2026 eine*n
Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (w/m/d)
EG 13 TV-L, Beschäftigungsumfang 50% (19,75 Std./ Woche)
Kennziffer 6059 P
für das Institut für Gesundheits- und Life-Sciences-Recht.
Informationen zum Projekt
VERINET („Vernetzte und integrierte Notfallversorgungs- und Einsatzsteuerung“) widmet sich der Patientensteuerung im Bereich der Akut- und Notfallversorgung. Zusammen mit den Partnern Integrierte Leitstelle Mannheim und Leitstelle Ems-Vechte, die jeweils ein Akutversorgungsnetzwerk aufbauen, soll auf Basis bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Sicherstellungsverpflichtungen eine verbindliche Patientensteuerung erfolgen. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist es, rechtswissenschaftliche Beiträge zu einer erfolgreichen Patientensteuerung zu leisten, die bestehenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen und – soweit erforderlich – den Entscheidungsträgern Vorschläge für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben. Das Institut hat hierbei die Projektleitung inne.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Technische Hochschule Mannheim
Die Technische Hochschule Mannheim gilt als attraktiver Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Diversität fördert die Hochschule ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden – einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung – wertgeschätzt und respektiert fühlen. Durch umfassende Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten schafft die Technische Hochschule Mannheim ideale Voraussetzungen, die es ermöglichen, das volle Potenzial jedes Einzelnen auszuschöpfen. Als Teil eines engagierten Teams bietet die Hochschule nicht nur interessante berufliche Perspektiven, sondern auch ein Umfeld, das von Offenheit und Unterstützung geprägt ist. Die Technische Hochschule Mannheim legt großen Wert darauf, dass alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen erhalten, sich beruflich weiterzuentwickeln und ihre Fähigkeiten einzubringen. Durch die Förderung von Inklusion trägt die Hochschule aktiv dazu bei, eine Kultur des Miteinanders zu etablieren und die Vielfalt der Talente zu nutzen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind hier herzlich willkommen und finden einen Arbeitgeber, der ihre individuelle Situation versteht und unterstützt.
Weitere Jobs bei Technische Hochschule Mannheim
Klimaschutzmanager*in (w/m/d)
Dekanatsassistenz (w/m/d) - Fakultät für Sozialwesen
Standort: Mannheim
🗺️ Region: D-PLZ 68
📍 Koordinaten: 49.4962730, 8.4812498
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.