Feste Anstellung
Klimaschutzmanager*in (w/m/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
28.07.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Technische Hochschule Mannheim ist eine moderne Campus-Hochschule. In neun Fakultäten werden hier etwa 5.000 Studierende qualifiziert. Die Hochschule ist in Lehre und Forschung eine der führenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und kooperiert mit vielen bedeutenden Unternehmen. Wir bieten ein familienfreundliches, lebenswertes Umfeld inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar. Zur unten genannten Stelle erhalten Sie einen Arbeitsplatz an der Technischen Hochschule Mannheim und unterstützen gleichrangig die Hochschulen DHBW Mannheim, Musikhochschule Mannheim und die PH Heidelberg in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen Baurechtsbehörde in Mannheim.
Die Technische Hochschule Mannheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Klimaschutzmanager*in (w/m/d)
bis Entgeltgruppe 13 TV-L,
Beschäftigungsumfang 75 % (29,625 Std./Woche)
Kennziffer 6040 H
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Technische Hochschule Mannheim
Die Technische Hochschule Mannheim gilt als attraktiver Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Diversität fördert die Hochschule ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden – einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung – wertgeschätzt und respektiert fühlen. Durch umfassende Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten schafft die Technische Hochschule Mannheim ideale Voraussetzungen, die es ermöglichen, das volle Potenzial jedes Einzelnen auszuschöpfen. Als Teil eines engagierten Teams bietet die Hochschule nicht nur interessante berufliche Perspektiven, sondern auch ein Umfeld, das von Offenheit und Unterstützung geprägt ist. Die Technische Hochschule Mannheim legt großen Wert darauf, dass alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen erhalten, sich beruflich weiterzuentwickeln und ihre Fähigkeiten einzubringen. Durch die Förderung von Inklusion trägt die Hochschule aktiv dazu bei, eine Kultur des Miteinanders zu etablieren und die Vielfalt der Talente zu nutzen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind hier herzlich willkommen und finden einen Arbeitgeber, der ihre individuelle Situation versteht und unterstützt.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.