Feste Anstellung

Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)

AASG GmbH

📍 Mannheim

Region: D-PLZ 68

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

26.04.2026

Branche

Unternehmensberatg., Wirtschaftsprüfg., Recht

Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) in Mannheim

Standort: Mannheim und Umgebung (Einsatzgebiet ca. 200 km Umkreis ohne übernachten)

Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit / 4-Tage Woche möglich
Eintrittsdatum: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Wer wir sind:

Wir sind ein aufstrebendes Unternehmen mit Sitz in Mannheim und spezialisiert auf die Themen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Prüfungen. Unsere Mission ist: Wir sorgen für sichere, effiziente und unfallfreie Abläufe bei unseren Kunden. Dabei setzen wir auf eigenständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter, klare Prozesse und absolute Verbindlichkeit gegenüber unseren Kunden. Mehr über uns findest du auf unserer Webseite www.aasg-gmbh.de

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Über das Unternehmen

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Standort: Mannheim

🗺️ Region: D-PLZ 68

📍 Koordinaten: 49.4598007, 8.4881001

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.