Feste Anstellung
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Netzplanung, Energiemanagement- und Optimierungssysteme
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH Regensburg) ist mit mehr als 11.000 Studierenden und ca. 1.000 Beschäftigten eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. Werden auch Sie Teil unserer Hochschule als
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Netzplanung, Energiemanagement- und Optimierungssysteme
Ihr Arbeitsumfeld
Der Technologiecampus Schwandorf bietet die Möglichkeit, an aktuellen Forschungsthemen mitzuwirken. Dabei werden fundierte Modelle und Betriebsstrategien im Bereich der Netztechnik entwickelt und in enger Zusammenarbeit mit Praxispartnern erprobt.
Wann lohnt sich Eigenstrom? Wie können Netzkapazitäten optimal genutzt werden? Und welche Rolle spielen künftig Strompreise und Netzentgelte? Diese Fragen sollen im Projekt PlanBEKIn beantwortet werden. Dafür soll ein intelligentes Energiemanagement- und Optimierungssystem entwickelt werden, das kleinen und mittleren Unternehmen hilft, ihre Stromversorgung wirtschaftlich, flexibel und nachhaltig zu gestalten. Das vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderte Projekt wird gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen aus der Region durchgeführt.
Organisationseinheit: Fakultät Elektro- und Informationstechnik
Einstiegstermin: nächstmöglich
Beschäftigungsart: Vollzeit
Vergütung: E 13 nach TV-L
Vertragslaufzeit: bis zum 31.08.2028
Bewerbungsfrist: bis zum 26.07.2026
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Standort: Regensburg
🗺️ Region: D-PLZ 93
📍 Koordinaten: 48.9964981, 12.1202002
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.