Feste Anstellung
Informatikerin / Informatiker (m/w/d) für das Labor Regensburg Medical Image Computing (ReMIC)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
11.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH Regensburg) ist mit mehr als 11.000 Studierenden und ca. 1.000 Beschäftigten eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. Werden auch Sie Teil unserer Hochschule als
Informatikerin / Informatiker (m/w/d) für das Labor Regensburg Medical Image Computing (ReMIC)
Ihr Arbeitsumfeld
Das Regensburg Medical Image Computing (ReMIC) ist ein Forschungslabor der Medizinischen Informatik an der OTH Regensburg mit Fokus auf KI-gestützte medizinische Bildverarbeitung. Unter dem Leitmotiv „Image Computing for Life“ entwickelt das Team innovative Methoden von der Grundlagenforschung bis hin zur klinischen Anwendung in enger Zusammenarbeit mit Medizin und Industrie. Eingebettet in die Forschungslandschaft der OTH Regensburg, bietet das ReMIC ein dynamisches, international vernetztes Arbeitsumfeld an der Schnittstelle von Informatik, Medizin und Ingenieurwissenschaften.
Es besteht die Möglichkeit für eine bis zum 30.06.2028 befristete zusätzliche Aufstockung der Arbeitszeit um 50 % auf Vollzeit.
Organisationseinheit: Fakultät Informatik und Mathematik
Einstiegstermin: nächstmöglich
Beschäftigungsart: Teilzeit (50 %)
Vergütung: E 10 nach TV-L
Vertragslaufzeit: unbefristet
Bewerbungsfrist: bis zum 05.07.2026
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Regensburg
🗺️ Region: D-PLZ 93
📍 Koordinaten: 49.0153008, 12.0577002
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.