Befristeter Vertrag

Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d) im Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) in Teilzeit

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

01.09.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Willkommen in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

Als diakonisches Dienstleistungsunternehmen in Norddeutschland mit rund 6.500 Mitarbeitenden sind wir schwerpunktmäßig in den Bereichen Einglie­derungshilfe, Bildung und Medizin tätig.

Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d) im Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) in Teilzeit

Arbeitsumfeld
Das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) ist ein ambulantes Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB). Wir nehmen uns ausreichend Zeit für diese schwierigen Patient*innen und sind von Material und Räumlichkeiten so ausgestattet, dass wir den Bedürfnissen dieser Patient*innengruppe gerecht werden können. Im SIMI arbeiten verschiedene Fachdisziplinen (Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin, Orthopädie, Gynäkologie und Zahnmedizin) zusammen. Ergänzt wird das Team durch weitere Mitarbeitende aus den Bereichen Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychologie, Psychotherapie und Sozialpädagogik. Wir profitieren von der Infrastruktur des Evangelischen Krankenhauses Alsterdorf mit den Abteilungen: Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Radiologie.

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Über das Unternehmen

Logo von Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH

Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH in Hamburg präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Das Unternehmen ist stolz darauf, Menschen mit Schwerbehinderung in seinen Teams willkommen zu heißen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Talente und Fähigkeiten voll entfalten zu können. Durch ein engagiertes, diverses Arbeitsumfeld fördert die Stiftung eine Kultur, die Vielfalt schätzt und individuelle Perspektiven einbezieht. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf bietet nicht nur attraktive Arbeitsplätze, sondern unterstützt auch die persönliche und berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter. Das Leitbild der Inklusion wird hier nicht nur propagiert, sondern aktiv gelebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in diesem sozialen Unternehmen eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten, die durch eine umfassende Integration sowie individuelle Unterstützung gekennzeichnet sind. Die Verbindung von Fachkompetenz und Menschlichkeit macht die Evangelische Stiftung Alsterdorf zu einem geschätzten Arbeitsplatz, der auf nachhaltige Werte setzt und echten Mehrwert für alle Mitarbeiter schafft.

Standort: Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 22

📍 Koordinaten: 53.6282997, 10.0347004

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.