Feste Anstellung

Technische:r Beigeordnete:r (w/m/d)

Stadt Arnsberg

📍 Arnsberg

PLZ: 59759

Region: D-PLZ 59

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Prägen Sie maßgeblich städtebauliche, ökologische und infrastrukturelle Entwicklung der Stadt Arnsberg und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Stadt!

Die Stadt Arnsberg (73.000 Einwohner:innen) liegt im westlichen Hochsauerlandkreis und unweit des östlichen Ruhrgebietes. Arnsberg verfügt über eine sehr gute Infrastrukturausstattung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Dem neu gegründeten Geschäftsbereich sind die folgenden Bereiche zugeordnet:

  • Klimaschutz
  • Stadtentwicklung | Bauen | Umwelt | Mobilität
  • Strategische Steuerung des Betriebs der Technischen Dienste Arnsberg

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als

Technische:r Beigeordnete:r (w/m/d)

Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgt nach § 71 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für eine Wahlzeit von acht Jahren. Die Besoldung nach der Besoldungsgruppe B2 richtet sich nach § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO). Neben diesen Dienstbezügen wird eine Aufwandsentschädigung gem. § 5 Abs.1 EingrVO gezahlt.

Ihnen obliegt die Führung der dafür eingesetzten rund 300 Beschäftigten. Änderungen der Geschäftsverteilung bleiben auch während der Wahlzeit vorbehalten.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Arnsberg

📮 PLZ: 59759

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.