Befristeter Vertrag

Teamassistenz (m/w/d) im Zentrum für Forschung und Wissenstransfer

Hochschule Weihenstephan-Triesdorf

📍 Freising

Region: D-PLZ 85

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Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

05.08.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Teamassistenz (m/w/d) im Zentrum für Forschung und Wissenstransfer

  • Zentrum für Forschung und Wissenstransfer
  • Campus Weihenstephan
  • Bewerbungsfrist 19.08.2026
  • Vergütung bis TV-L 6
  • Umfang Teilzeit (20,05 Stunden / Woche)
  • Vertragslaufzeit Die Stelle ist vorerst befristet bis zum 18.11.2026. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zur Vertretung aufgrund Elternzeit ist geplant.
  • Kennziffer 2026-0052
  • Besetzungsdatum 01.10.2026 oder später

Applied Sciences for Life – in diesem Sinne verfügt die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf über ein einzigartiges, alle Lebens­grundlagen umfassendes Fächer­spektrum. Über 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 169 Professorinnen und Professoren sind an vier Standorten (Freising, Triesdorf, Straubing, Schlachters) beschäftigt und arbeiten gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft.

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Über das Unternehmen

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Hochschule Weihenstephan-Triesdorf

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf in Freising ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit bietet die Hochschule optimale Bedingungen für Menschen mit Schwerbehinderung, um ihre Talente und Fähigkeiten voll auszuschöpfen. Durch barrierefreie Arbeitsplätze, individuelle Unterstützung und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld schafft die Hochschule ein förderliches Klima, in dem jeder Mitarbeitende geschätzt wird. Das Engagement der Hochschule für Inklusion geht über gesetzliche Vorgaben hinaus. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten und ihre beruflichen Ziele erreichen können. Das Team der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf schätzt die unterschiedlichen Perspektiven, die alle Mitarbeitenden einbringen, und arbeitet kontinuierlich daran, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich jede:r wohlfühlt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Hochschule somit ein attraktiver Arbeitgeber, der nicht nur Vielfalt lebt, sondern auch auf individuelle Bedürfnisse eingeht und Chancengleichheit gewährleistet.

Standort: Freising

🗺️ Region: D-PLZ 85

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.