Feste Anstellung

Systemadministrator / Systemadministratorin IT-Arbeitsplatz (w/m/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

📍 Düsseldorf

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

31.07.2026

Branche

Versicherungen

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland mit ca. 3600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hauptverwaltung in Düsseldorf, 12 regionalen Service-Zentren im Bereich der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln und 5 Rehabilitationskliniken.

Für unseren IT-Dienstleister Deutsche Rentenversicherung NOW IT GmbH sucht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland im Geschäftsbereich Infrastrukturdienste für das Kompetenz-Center (KC) IT-Arbeitsplatz an der Betriebsstätte Düsseldorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt drei

Systemadministrator / Systemadministratorin IT-Arbeitsplatz (w/m/d)

Im KC IT-Arbeitsplatz wird die Microsoft-Domänengesamtstruktur in Verbindung mit dem Benutzer- und Ressourcenmanagement, dem Zertifikatsmanagement sowie die Infrastruktursysteme für die Arbeitsplatzvirtualisierung betrieben. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen obliegen die Planung, die Weiterentwicklung, die Installation, die Konfiguration und das Monitoring dieser Infrastruktursysteme.

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Über das Unternehmen

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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zu einer vielfältigen und integrativen Unternehmenskultur bietet die Deutsche Rentenversicherung ein inklusives Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken fördert und wertschätzt. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Behinderung, die gleichen beruflichen Chancen erhalten und sich in ihrer Rolle entfalten können. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und umfangreiche Unterstützungsangebote wird eine echte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland versteht sich nicht nur als Dienstleister für ihre Kunden, sondern auch als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der die Talente und Potenziale aller Mitarbeitenden nutzt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland daher eine erstklassige Wahl, um in einem respektvollen und unterstützenden Umfeld ihre Karriere zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Standort: Düsseldorf

🗺️ Region: D-PLZ 40

📍 Koordinaten: 51.2273140, 6.7770667

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.