Weitere: Recht
Syndikusanwalt (all genders)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.07.2026
Branche
Konsumgüter/Gebrauchsgüter
Wir sind die erfolgreiche und marktführende deutsche Tochtergesellschaft des größten europäischen und weltweit führenden Anbieters von Markenuhren, der Swatch Group.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
THE SWATCH GROUP (DEUTSCHLAND) GMBH
Die Swatch Group (Deutschland) GmbH in Eschborn bei Frankfurt am Main ist ein führendes Unternehmen in der Uhrenbranche, das für seine innovativen Produkte und seine engagierte Unternehmenskultur bekannt ist. Als attraktiver Arbeitgeber legt die Swatch Group großen Wert auf Vielfalt und Inklusion, insbesondere die Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen fördert ein Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen, die Möglichkeit haben, ihre Talente zu entfalten und sich weiterzuentwickeln. Durch gezielte Programme und Unterstützungsangebote schafft die Swatch Group einen Arbeitsplatz, der sowohl Barrierefreiheit als auch eine positive Teamdynamik priorisiert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine berufliche Perspektive, sondern auch ein unterstützendes und wertschätzendes Umfeld, in dem ihre Fähigkeiten geschätzt werden. Die Swatch Group (Deutschland) GmbH ist somit ein idealer Ort für alle, die eine sinnstiftende Karriere in einer dynamischen Branche anstreben und dabei auf ein integratives Arbeitsklima Wert legen.
📍 Eschborn bei Frankfurt am Main
Standort: Eschborn
🗺️ Region: D-PLZ 65
📍 Koordinaten: 50.1412010, 8.5650997
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.