Feste Anstellung
Referent*in (w/m/d) Barrierefreiheit mit Schwerpunkt Leichte Sprache
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
22.06.2026
Branche
Versicherungen
... die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zu unserem Verbundsystem gehören die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Seemannskasse und ein medizinisches Netz aus Krankenhausbeteiligungen, Reha-Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Sozialmedizinischen Diensten. Außerdem betreuen wir durch die Minijob-Zentrale alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und sind Träger der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Wir suchen eine/einen
Referentin/Referenten (w/m/d) Leichte Sprache
für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Bundeskompetenzzentrum Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache, am Standort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Berlin ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Die Organisation verfolgt eine klare Personalpolitik, die Vielfalt fördert und Menschen mit Schwerbehinderung in den Mittelpunkt stellt. Durch gezielte Maßnahmen, wie barrierefreie Arbeitsplätze und individuelle Unterstützung, schafft die Deutsche Rentenversicherung ein einladendes Umfeld, in dem alle Mitarbeiter ihre Talente bestmöglich entfalten können. Als sozial engagiertes Unternehmen erkennt die Deutsche Rentenversicherung die Bedeutung von Inklusion nicht nur für die eigene Belegschaft, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Diese Haltung fördert ein positives Arbeitsklima, in dem Teamarbeit und gegenseitige Wertschätzung großgeschrieben werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch einen Arbeitgeber, der sich für ihre Bedürfnisse einsetzt und sie aktiv in den Arbeitsprozess integriert. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bietet somit ein attraktives Arbeitsumfeld für alle, die ihren Platz im Berufsleben finden möchten.
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🗺️ Region: D-PLZ 10
📍 Koordinaten: 52.5191710, 13.4060912
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... die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zu unserem Verbundsystem gehören die Rente...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.