Befristeter Vertrag

Projektsteuerer (m/w/d) Infrastrukturprojekt Modul 1

RSBNA Erms-Neckar-Bahn Schieneninfrastruktur GmbH

📍 Dettingen an der Erms (bei Reutlingen), Mössingen (bei Tübingen)

Region: D-PLZ 72

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Berufserfahrung

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Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

20.08.2026

Branche

Transport & Logistik

Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ist ein regionales Schienenverkehrsprojekt, das die Städte und Gemeinden der Region Neckar-Alb durch eine Zweisystem-Stadtbahn verbindet. Dabei nutzen, modernisieren, erweitern und reaktivieren wir Eisenbahnstrecken im Umland und verknüpfen diese mit neu zu bauenden innerstädtischen Straßenbahnstrecken. Damit schaffen wir eine komplett neue Säule des Nahverkehrs in unserer wirtschaftsstarken Region mit ihrem Oberzentrum Reutlingen-Tübingen.

Sie haben Lust, einen echten Beitrag zur Verkehrswende zu leisten und die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb aktiv mitzugestalten? Dann bewerben Sie sich jetzt!

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Projekt Ausbau der Neckar-Alb-Bahn zwischen Metzingen und Tübingen am Standort Dettingen/Erms bzw. Mössingen einen

Projektsteuerer (m/w/d)
Infrastruktur­projekt Modul 1

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.