Befristeter Vertrag

Projektmitarbeiter*in für die finanzielle Projektabwicklung (w/m/d)

Technische Hochschule Wildau

📍 Wildau

PLZ: 15745

Region: D-PLZ 15

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Gemeinsam die Zukunft für eine lebenswerte Gesellschaft gestalten – so die Vision der TH Wildau! Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften wollen wir verantwortungsvoll und praxisorientiert gesellschaftliche Transformationen begleiten. Wir bringen Technologie und Management zusammen und schaffen damit interdisziplinäre Räume für innovative Lernumgebungen sowie forschende und lehrende Kreativität. In der Metropolregion Berlin/Brandenburg ist unser Campus bekannt als ein Ort der Begegnung, des lebenslangen Lernens und gemeinsamen Arbeitens unterschiedlicher (Fach-)Kulturen. Eine hochmoderne Ausstattung und Industriearchitektur aus dem 19. Jahrhundert symbolisieren im Äußeren das, was uns auch fachlich und menschlich wichtig ist: wir verbinden!

An der Technischen Hochschule Wildau ist im Sachgebiet Haushalt- und Beschaffungswesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Projektmitarbeiter*in für die finanzielle Projektabwicklung (w/m/d)

Kennziffer 2026_3112_DKU

Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit mit 40 Wochenstunden zunächst befristet bis zum 31.12.2027. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.

Diese Stelle ist in den Projekten, die die Deutsch-Kasachische Universität (DKU) bei ihrer Entwicklung unterstützen, angesiedelt. Für diese werden Fördergelder vom Auswärtigen Amt über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zur Verfügung gestellt. In Zusammenarbeit mit dem Projektbüro an der DKU werden Einsätze von deutschen Gastdozenten geplant und organisiert, die Weiterentwicklung der Studienprogramme koordiniert, die akademische Vernetzung der deutschen Partner*innen vorangetrieben, die Treffen des Hochschulkonsortiums vorbereitet und Studierende im Rahmen verschiedener Stipendienprojekte gefördert und betreut.

TH Wildau in Zahlen

  • ca. 3.300 Studierende aus 60 verschiedenen Ländern
  • ca. 450 Beschäftigte
  • davon ca. 90 Professor*innen
  • ca. 11 Mio. Euro Drittmitteleinnahmen

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Wildau

📮 PLZ: 15745

🗺️ Region: D-PLZ 15

📍 Koordinaten: 52.3170013, 13.6152000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.