Befristeter Vertrag
Outgoing Koordinator*in Kurzzeitmobilitäten und Erasmus+ Stipendien
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
31.07.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule Heilbronn mit ihren rund 7.000 Studierenden ist eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Mit ihren vier Standorten TechCampus, Bildungscampus, Campus Künzelsau und Campus Schwäbisch Hall und den Kompetenzen in Technik, Wirtschaft und Informatik gehört sie mit zu den führenden Hochschulen des Landes.
Bereichern Sie unser Team am Bildungscampus zum 01.10.2026 als
OUTGOING KOORDINATOR*IN KURZZEITMOBILITÄTEN UND ERASMUS+ STIPENDIEN
PPROREKTORAT INTERNATIONALES UND DIVERSITÄT | 80 % TEILZEIT | KENNZIFFER 328-IO
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✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Heilbronn ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Inklusion legt. Als eine der führenden Hochschulen in Deutschland fördert sie ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das es Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Durch gezielte Programme und Maßnahmen zur Chancengleichheit schafft die Hochschule eine integrative Kultur, in der jede Persönlichkeit wertgeschätzt wird. Die Hochschule Heilbronn ist bestrebt, Barrieren abzubauen und die berufliche Entwicklung aller Mitarbeitenden zu fördern. Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung genießen nicht nur eine hervorragende Unterstützung, sondern auch flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die den unterschiedlichen Lebensrealitäten Rechnung tragen. Durch die gezielte Förderung von Diversität setzt die Hochschule Heilbronn ein starkes Zeichen für Inklusion in der akademischen Welt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet das Unternehmen ein diverses und respektvolles Arbeitsumfeld, das die Talente und Fähigkeiten aller Mitarbeitenden anerkennt und fördert. Karrierechancen sind hier für alle gegeben, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.