Feste Anstellung

IT-Bedienstete*r Dokumenten­management­systeme – Anwendungs­betreuung

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

📍 Oldenburg

Region: D-PLZ 26

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.07.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist in der Einrichtung IT-Dienste, Abteilung Application Support, zum 01.11.2026 eine Stelle als

IT-Bedienstete*r Dokumenten­management­systeme – Anwendungs­betreuung
(bis E 12 TV-L)

im Umfang von 100 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeits­zeit unbefristet zu besetzen.

Über uns

Wir, das Team der IT‑Dienste Abteilung Application Support, verantworten die Entwicklung und die Betreuung von Anwendungen der Verwaltung für ca. 3.000 Beschäftigte sowie Anwendungen für bis zu 16.000 Studierende.

Vor dem Hintergrund der Verwaltungs­modernisierung hat die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2025 ein Dokumenten­management­system eingeführt. Im Rahmen eines ECM‑Programms sollen bis Ende 2030 in der zentralen Verwaltung fachverfahren­gestützte Akten und Sachakten eingeführt werden. Darüber hinaus sollen wichtige Prozesse digitalisiert werden.

Für die Umsetzung der Projekt­stufen und für die zukünftige Weiter­entwicklung des Dokumenten­management­systems an der Universität suchen wir eine*n umsichtige*n, kommunikationsstarke*n Kolleg*in mit Interesse an einem vielfältigen, verantwortungs­vollen Aufgaben­gebiet und Freude an der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen aus den unterschiedlichsten Bereichen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Oldenburg

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 54.2909203, 10.8899603

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.